Wer darf eine Inbetriebnahme durchführen?

Die Inbetriebnahme technischer Anlagen – insbesondere im Bereich Brandschutz – ist ein sicherheitsrelevanter Vorgang und darf nicht von beliebigen Personen durchgeführt werden. Je nach Art der Anlage, geltender Vorschriften und Landesrecht ist genau geregelt, wer für die Inbetriebnahme qualifiziert und autorisiert sein muss.

Rechtliche Grundlagen

Die Anforderungen an Personen, die eine Inbetriebnahme durchführen dürfen, ergeben sich aus:

  • der Maschinenrichtlinie (2006/42/EG)
  • den Landesbauordnungen (z. B. Prüfverordnung)
  • relevanten Normen und Richtlinien wie DIN 14675, VDE 0833
  • dem jeweiligen Brandschutzkonzept des Gebäudes

Im Bereich sicherheitstechnischer Anlagen – etwa Brandmeldeanlagen (BMA), Sprachalarmierungsanlagen (SAA), Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) – ist die Inbetriebnahme häufig Bestandteil einer behördlich vorgeschriebenen Abnahme. Diese darf nur von bestimmten Fachkräften durchgeführt oder begleitet werden.

Wer ist zur Inbetriebnahme berechtigt?

Je nach Anlagentyp und Anwendungsfall dürfen folgende Personengruppen eine Inbetriebnahme durchführen:

  • Fachfirmen mit zertifiziertem Personal nach DIN 14675 (z. B. für Brandmeldeanlagen)
  • Elektrofachkräfte gemäß DIN VDE 1000-10
  • Inbetriebnahme-Ingenieure mit nachgewiesener Fachkunde
  • Hersteller oder Systemintegratoren im Rahmen von Wartungs- oder Projektverträgen
  • Vom Betreiber beauftragte Fachfirmen, wenn diese entsprechend qualifiziert sind

Die bloße Anwesenheit eines Sachkundigen reicht in vielen Fällen nicht aus – besonders im Brandschutzbereich ist häufig eine bescheinigte Fachkompetenz für Planung, Montage und Inbetriebnahme gefordert.

Inbetriebnahme unter behördlicher Aufsicht

In Gebäuden mit erhöhtem Gefahrenpotenzial (z. B. Hotels, Krankenhäuser, Versammlungsstätten) darf die Inbetriebnahme bestimmter Anlagen nur im Beisein eines Sachverständigen oder Vertreters der Bauaufsicht erfolgen. Dazu gehören typischerweise:

  • Brandfallsteuerungen und Brandfallmatrix-Prüfungen
  • Sicherheitsstromversorgungen
  • Fluchtwegsicherungen und automatische Türsteuerungen

Hierbei muss die Inbetriebnahme inklusive aller Prüfungen und Wirk-Prinzip-Nachweise vollständig dokumentiert werden.

Die Rolle digitaler Systeme wie Inomatrix

Moderne Inbetriebnahmen – insbesondere in komplexen Gebäuden mit vielen sicherheitstechnischen Schnittstellen – lassen sich heute durch digitale Plattformen wie Inomatrix deutlich strukturierter und rechtssicherer umsetzen. Die Software unterstützt berechtigte Fachkräfte bei:

  • der geplanten Durchführung von Tests (inkl. automatischer Prüfsequenzen)
  • der lückenlosen Dokumentation aller Prüfergebnisse und Statusmeldungen
  • der Verwaltung von Zugriffsrechten (wer darf was prüfen/freigeben?)
  • dem direkten Mängelmanagement und Nachweis gegenüber Behörden oder Gutachtern

Durch den Einsatz solcher Tools können Betreiber sicherstellen, dass nur befugte Personen Zugriff auf kritische Prüfprozesse haben und alle Abläufe nachvollziehbar bleiben. Das schafft Vertrauen bei Prüfinstitutionen – und spart Zeit bei der Abnahme.

Fazit

Die Inbetriebnahme sicherheitsrelevanter Anlagen darf ausschließlich von qualifizierten, geschulten und ggf. zertifizierten Fachkräften durchgeführt werden. Insbesondere im Brandschutz gelten klare Vorgaben zur Fachkunde und zur Dokumentation der Prüfungen. Systeme wie Inomatrix helfen dabei, die Inbetriebnahme sicher, effizient und digital nachweisbar durchzuführen – ein entscheidender Vorteil in komplexen Bauprojekten.

Tipp: Klären Sie frühzeitig im Projekt, welche Gewerke prüfpflichtig sind – und stellen Sie sicher, dass Ihre Fachfirmen über alle notwendigen Zulassungen verfügen.